Die Erstberatung liegt immer dann vor, wenn ein Rechtssuchender sich zum ersten Mal an einen Rechtsanwalt wendet und um die Erteilung einer rechtlichen Auskunft oder eines Ratsbittet.
Die Rechtsanwälte des Rechtsanwaltsnetzwerkes German Advocates legen viel Wert auf die Transparenz, Angemessenheit und Flexibilität bei der Abrechnung ihrer Dienstleistungen. Aus diesem Grund werden die Mandanten stets über voraussichtliche Kosten vorab aufgeklärt und darüber hinaus über tatsächliche Kostenentwicklung in jedem Verfahrensstadium genau informiert.
Sie haben die Möglichkeit, die Rechtsanwälte unseres Rechtsanwaltsnetzwerkes entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen zu beauftragen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, individuelle Beratungsverträge zu festen monatlichen Pauschalpreisen abzuschließen, sofern Sie sich für eine dauerhafte und regelmäßige Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen interessieren.
Die Erstberatung liegt immer dann vor, wenn ein Rechtssuchender sich zum ersten Mal an einen Rechtsanwalt wendet und um die Erteilung einer rechtlichen Auskunft oder eines Ratsbittet.
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, richtet sich die Vergütung der Rechtsanwälte unseres Netzwerkes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Alternativ zur Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bieten die Rechtsanwälte des Rechtsanwaltsnetzwerkes German Advocates Ihnen gerne die Möglichkeit, die Höhe der Vergütung auf der Grundlage einer individuellen schriftlichen Vereinbarung selbst zu bestimmen.
Darüber hinaus besteht für gewerbliche Mandanten und Unternehmen die Möglichkeit, die Rechtsdienstleistungen der Rechtsanwälte des Netzwerkes German Advocates dauerhaft und regelmäßig auf Grundlage von individuellen Beratungsverträgen zu festen monatlichen Pauschalpreisen in Anspruch zu nehmen.