Vergütungsvereinbarungen

Alternativ zur Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bieten die Rechtsanwälte des Rechtsanwaltsnetzwerkes German Advocates Ihnen gerne die Möglichkeit, die Höhe der Vergütung auf der Grundlage einer individuellen  schriftlichen Vereinbarung selbst zu bestimmen.

Arten von Vergütungsvereinbarungen und Vergütungsbemessung

Die Rechtsanwälte unseres Netzwerkes arbeiten sowohl auf Grundlage von Pauschalvereinbarungen als auch  Stundensatzvereinbarungen.
Bei einer Pauschalvereinbarung wird immer ein pauschaler Betrag als Vergütung vereinbart, dessen Höhe von Umfang, Schwierigkeit und Rechtsgebiet konkreter Angelegenheit abhängt und immer individuell vereinbart wird.
Bei einer Stundensatzvereinbarung wird jeder Stunde nach einem individuelle vereinbarten Stundesatz abgerechnet. Die Höhe eines Stundensatzes liegt je nach Umfang, Schwierigkeit und Rechtsgebiet in der Regel zwischen  € 100,00 und maximal € 175,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe (z. Z. 19 %)

Außergerichtliche Vertretung

Aufgrund der Tatsache, dass die Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG oft dem tatsächlichen Aufwand nicht entspricht, bieten individuelle Vergütungsvereinbarungen bei einer außergerichtlichen Vertretung Ihnen immer den Vorteil, dass der von Ihnen gewünschte Umfang unserer Rechtsdienstleistungen immer individuell bestimmt wird und Sie als Mandant nur tatsächlich erbrachte Leistung bezahlen.

Gerichtliche Vertretung

Auch bei einer gerichtlichen Vertretung darf die Vergütungsbemessung auf Grundlage  der individuellen Vergütungsvereinbarung erfolgen. Die Mindesthöhe der vereinbarten Vergütung ist gesetzlich bestimmt und muss mithin mindestens der Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG entsprechen.

Vergütungsvereinbarung und Rechtsschutzversicherung

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese in der Regel die im Rahmen der Vergütungsvereinbarung anfallenden Anwaltskosten nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema Vergütung und Kosten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

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